Bewertungsobjekte und Beratungsleistungen
Bewertungsanlässe
Braun Immobilienbewertung erstellt vorrangig Verkehrs-/ Marktwertgutachten.
Der Begriff des Verkehrswerts (Marktwerts) ist definiert in § 194 BauGB und lautet wie folgt:
„Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.“
Nachfolgend einige Beispiele für die Notwendigkeit von Bewertungen:
1. zur Vorlage beim Finanzamt
2. zur Feststellung des Beleihungswert zur Vorlage bei Banken/Versicherungen
3. zur Festestellung des Verkehrswerts (Marktwerts) im Streitfall
4. zur Begründung von Kaufpreisangeboten
5. zur Vermögensfeststellung
Die öffentliche Bestellung
Der Sachverständige Klaus Braun ist seit 2007 öffentlich bestellt und vereidigt.
Die öffentliche Bestellung und Vereidigung durch eine Bestellungskörperschaft (Architekten-, Handwerks-, Industrie- und Handels-, Ingenieur oder Landwirtschaftskammern) ist die öffentlich-rechtliche Zuerkennung einer überdurchschnittlichen Qualifikation und Seriosität des Sachverständigen. Zweck ist es, Vertrauen der privaten und öffentlichen Auftraggeber in die Kompetenz öffentlich bestellter Sachverständiger zu schaffen.
Öffentlich bestellte Sachverständige werden darauf vereidigt, ihre Sachverständigenleistungen
Sachverständige müssen für eine öffentliche Bestellung besondere Sachkunde, praktische Erfahrung und persönliche Eignung nachweisen.
Notwendige Unterlagen für eine Immobilienbewertung
Für die Erstellung von Verkehrswertgutachten werden in der Regel bestimmte Unterlagen benötigt. Die Mitarbeit des Auftraggebers bzw. der Auftrageberin ist unerlässlich. Wichtig dabei ist, dass die Unterlagen für den Wertermittlungsstichtag aktuell sind.
Falls die Unterlagen nicht vorliegen, können diese auch mit einer Vollmacht besorgt werden:
Für alle Immobilienwertermittlungen
Zusätzlich für die Bewertung von WEG/TEG
Für die Bewertung von Erbbaurechten und mit Erbbaurechten belasteten Grundstücken
Für die Bewertung von sonstigen Rechten und Lasten
Liste für die Immobilienbewertung notwendiger Unterlagen als PDF-Datei zum Download:
Das Büro, Kontakt und Standorte
Das Sachverständigenbüro Braun Immobilienbewertung wurde 2007 gegründet.
Der Sachverständige Klaus Braun ist seit 2004 als Sachverständiger tätig.
Bürostandorte:
Ingolstadt
(Haupniederlassung)
Braun Immobilienbewertung
Beckerstraße 7
85049 Ingolstadt
Tel. 0841 96 78 444
Fax 0841 96 78 445
Kaufbeuren
(Zweigniederlassung)
Braun Immobilienbewertung
Stefanstal 15
87600 Kaufbeuren-Kleinkemnat
Tel. 08341 96 06 202
Fax 08341 99 55 09
E-Mail Kontakt:
mail@braun-immobilienbewertung.de
Von der IHK München öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken.
Eingetragen in die Bayerische Architektenkammer Nr. 178 176
Ust.IdNr.: DE201904347