Bewertungsobjekte und Beratungsleistungen

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Ein- und Zweifamiliengrundstücke

bebaute und unbebaute Grundstücke

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Mehrfamilienhausgrundstücke
Wohnungs- und Teileigentum

Wohn- und Geschäftshäuser
Wohnungseigentum
Teileigentum

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Gewerbegrundstücke

Produktionsgebäude
Lager- und Logistikgebäude
Bürogebäude
Einzelhandelsflächen

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Sonderimmobilien

z.B. Bauerwartungsland
z.B. Gemeinbedarfsflächen
Erbbaurechte
Erbbaurechtsgrundstücke

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Beratungsleistungen

z. B. Aufteilung von Grundstücken
z. B. komplizierter Immobilienerwerb

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Projektentwicklung

Wirtschaftlichkeit von Bauvorhaben
Vergleich von Planungsalternativen
Beratung zu Bebauungsoptionen
Erstellung von Bauvoranfragen

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Bewertungsanlässe

Braun Immobilienbewertung erstellt vorrangig Verkehrs-/ Marktwertgutachten.

Der Begriff des Verkehrswerts (Marktwerts) ist definiert in § 194 BauGB und lautet wie folgt:

„Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.“

Nachfolgend einige Beispiele für die Notwendigkeit von Bewertungen:

1. zur Vorlage beim Finanzamt

  • zur Feststellung des „gemeinen Werts“ im Erb- oder Schenkungsfall
  • zur Feststellung des Entnahmewerts bei Betriebsaufgaben
  • zur Feststellung des Betriebsvermögens bei Betriebsgründungen/Umfirmierungen

2. zur Feststellung des Beleihungswert zur Vorlage bei Banken/Versicherungen

  • im Einzelfall erstellen wir auch Beleihungswertgutachten nach BelWertV

3. zur Festestellung des Verkehrswerts (Marktwerts) im Streitfall

  • zur Feststellung des „gemeinen Werts“ im Erb- oder Schenkungsfall

4. zur Begründung von Kaufpreisangeboten

  • für institutionelle und private Käufer/Verkäufer
  • für kommunale/öffentliche Kaufer/Verkäufer

5. zur Vermögensfeststellung

  • bei Schenkungen
  • Verteilung von größeren Immobilienbeständen
  • bei Aufteilung von Immobilienbeständen nach den Wohnungseigentumsgesetz (WEG)

Die öffentliche Bestellung

Immobilienbewertung Ingolstadt

Der Sachverständige Klaus Braun ist seit 2007 öffentlich bestellt und vereidigt.

Die öffentliche Bestellung und Vereidigung durch eine Bestellungskörperschaft (Architekten-, Handwerks-, Industrie- und Handels-, Ingenieur oder Landwirtschaftskammern) ist die öffentlich-rechtliche Zuerkennung einer überdurchschnittlichen Qualifikation und Seriosität des Sachverständigen. Zweck ist es, Vertrauen der privaten und öffentlichen Auftraggeber in die Kompetenz öffentlich bestellter Sachverständiger zu schaffen.

Öffentlich bestellte Sachverständige werden darauf vereidigt, ihre Sachverständigenleistungen

  • unabhängig
  • weisungsfrei
  • persönlich
  • gewissenhaft
  • unparteiisch zu erbringen und sind  
  • zur Verschwiegenheit verpflichtet.

Sachverständige müssen für eine öffentliche Bestellung besondere Sachkunde, praktische Erfahrung und persönliche Eignung nachweisen. 

Notwendige Unterlagen für eine Immobilienbewertung

Für die Erstellung von Verkehrswertgutachten werden in der Regel bestimmte Unterlagen benötigt. Die Mitarbeit des Auftraggebers bzw. der Auftrageberin ist unerlässlich. Wichtig dabei ist, dass die Unterlagen für den Wertermittlungsstichtag aktuell sind. 

Falls die Unterlagen nicht vorliegen, können diese auch mit einer Vollmacht besorgt werden:

Für alle Immobilienwertermittlungen

  • Grundbuchauszug (Zum Wertermittlungsstichtag nicht älter als 1 Jahr)
  • Urkunden zu eingetragenen Rechten sowie Lasten + Beschränkungen in Abt. II des Grundbuchs
  • Planunterlagen (z. B. Bauantragspläne mit Grundrissen/Schnitten)
  • Berechnungen zu Wohn-/Nutzungsflächen, Bruttogrundflächen und Bruttorauminhalten
  • Berechnungen nach dem Bauordnungsrecht (Geschossflächen/Grundflächen)
  • Miet-/Pachtverträge (soweit vorhanden)
  • Mieterlisten mit zum Stichtag aktuellen Mieten
  • Angaben über die letzte Mieterhöhung
  • Energieausweis
  • Modernisierungen/ Umbauten in den letzten 10 bis 15 Jahren

Zusätzlich für die Bewertung von WEG/TEG

  • Abgeschlossenheitsbescheinigung
  • Teilungspläne
  • Teilungserklärung
  • Nachträge zur Teilungserklärung (soweit vorhanden)
  • Betriebskostenabrechnungen
  • Unterlagen der Hausverwaltung:
  • Beschlusssammlung
  • Protokolle von Eigentümerversammlungen
  • Auskünfte zu auf absehbare Zeit geplanten Modernisierungen/ Renovierungen

Für die Bewertung von Erbbaurechten und mit Erbbaurechten belasteten Grundstücken

  • Grundbücher des Erbbaurechts und des mit einem Erbbaurecht belasteten Grundstücks
  • Erbbaurechtsvertrag 
  • Nachträge zum Erbbaurechtsvertrag (soweit vorhanden)
  • Auskünfte zu erfolgten Anpassungen des Erbbauzinses

Für die Bewertung von sonstigen Rechten und Lasten

  • Urkunden zu den vereinbarten Rechten und Lasten

Liste für die Immobilienbewertung notwendiger Unterlagen als PDF-Datei zum Download:

Das Büro, Kontakt und Standorte

Das Sachverständigenbüro Braun Immobilienbewertung wurde 2007 gegründet.

Immobiliengutachter Ingolstadt Klaus Braun

Der Sachverständige Klaus Braun ist seit 2004 als Sachverständiger tätig.


Bürostandorte:

Ingolstadt

(Haupniederlassung)

Braun Immobilienbewertung
Beckerstraße 7
85049 Ingolstadt

Tel. 0841 96 78 444
Fax 0841 96 78 445

Kaufbeuren

(Zweigniederlassung)

Braun Immobilienbewertung
Stefanstal 15
87600 Kaufbeuren-Kleinkemnat

Tel. 08341 96 06 202
Fax 08341 99 55 09


E-Mail Kontakt:

mail@braun-immobilienbewertung.de



Von der IHK München öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken.

Eingetragen in die Bayerische Architektenkammer Nr. 178 176

Ust.IdNr.: DE201904347